Goldschmuck ausleihen

Manchmal sind gute Freundinnen so eng miteinander vertraut, dass sie sich sogar gegenseitig ihren Goldschmuck leihen. Wenn die eine zu ihrem Outfit nicht den richtigen Schmuck in ihrer privaten Schatztruhe hat, springt die andere ein und leiht ihre Sachen her. Solange der Goldschmuck sofort nach Gebrauch wieder zurück gegeben wird, ist die Angelegenheit auch kein Problem.

Nachlässigkeit darf hier natürlich nicht vorkommen. Keine Freundin wird es verstehen, wenn sie hingehalten wird. Geht es um die Rückgabe von geliehenem Goldschmuck, hält man Werte zurück, die aus Gutmütigkeit hergeliehen wurden. Da darf man nichts auf die lange Bank schieben; man muss handeln, als hätte man sich Bargeld geliehen. Der vereinbarte Tag der Rückgabe ist einzuhalten, sonst kann eventuell sogar die Freundschaft daran zerbrechen. Goldschmuck zu verleihen ist ein Beweis eines ganz besonderen Vertrauens, das man nicht enttäuschen sollte.

Ein Problem bekommt man, wenn der entliehene Goldschmuck während des Tragens kaputt oder verloren geht. In jedem Fall hilft hier nur eins: Eine sofortige Beichte. Der Ärger ist umso größer, wenn es sich um Geschenke eines lieben Menschen oder vielleicht sogar unersetzliche Erbstücke handelt. Den reinen Gegenwert zahlt vielleicht noch die Haftpflichtversicherung; den ideellen Wert bekommt die Freundin, die einem so freundlich ausgeholfen hat, nicht ersetzt, egal, wie viel man ihr dafür bezahlt. Nur Ehrlichkeit kann hier weiterhelfen. Wer Goldschmuck verleiht, muss auch damit rechnen, dass ein Malheur passiert und der Schmuck gestohlen wird, verloren geht oder beispielsweise eine Kette abreißt. Gibt man offen und ehrlich zu, was passiert ist, findet sich aber sicher eine Lösung, bei der wenigstens die Reparatur oder der materielle Wert erstattet wird.

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