Schmuck und die eidesstattliche Versicherung
Wer in finanzielle Not kommt, ob nun selbst verschuldet oder einfach aufgrund unglücklicher Lebensumstände, kann nicht immer seinen Schmuck so behalten, wie er möchte. Die eidesstattliche Versicherung droht allen, die ihre Schulden nicht bezahlen können oder wollen. Natürlich ist das kein Prozess, der innerhalb weniger Tage, Wochen oder Monaten abläuft. Bis der so genannte Offenbarungseid abgegeben werden muss, vergehen sogar teilweise Jahre, in denen die Gläubiger immer wieder versuchen, die Schuld beizutreiben. Wenn alle Besuche des Gerichtsvollziehers fruchtlos verlaufen, und auch sonst keine Anstalten gemacht werden, dass die Schulden bezahlt werden, dann kann man den Eintrag bei der Schufa und die amtliche Bestätigung, dass man nichts mehr bezahlen kann, nicht mehr vermeiden. Besitzt man allerdings Werte, wie Schmuck, kann es passieren, dass man dies veräußern muss, bevor man den Eid abgeben kann.
Wie alle anderen Dinge, die von einem gewissen Wert sind, ist man dazu verpflichtet, erst alles zu verkaufen, beziehungsweise gegen wertlosere Dinge einzutauschen. Modeschmuck von geringen Wert spielt hier natürlich keine Rolle, entscheidend ist hier nur echter Schmuck, der wirklich bei einem Verkauf einen gewissen erlös erbringt, der dann auch zum Tilgen der Schulden verwendet werden kann. Ein kleines Silberkettchen wird einem der Gerichtsvollzieher nicht vom Halse reißen; das wertvolle Geschmeide aus der Erbschaft von der reichen Tante hingegen wird man mit ziemlicher Sicherheit schneller los, als man es einst erhalten hat. Schmuck ist allerdings auch das Letzte, das man braucht, wenn es einem finanziell so schlecht geht, dass der Gerichtsvollzieher mit dem Vermögensverzeichnis für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vor der Türe steht.